RAL-Urkunde

Der Oberbergische Kreis trägt das RAL-Gütezeichen nach erfolgreichem TÜV-Audit im August 2022.

Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung - was bedeutet das?

Der "Wirtschaftsstandort Oberberg" soll den Unternehmen attraktive Bedingungen bieten. Dazu leistet die Kreisverwaltung einen aktiven Beitrag: Als eine von ca. 35 Kommunen in Deutschland wurde sie mit dem Gütesiegel "Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung" ausgezeichnet.

Dies setzt voraus:

  • Die Verwaltung hält verbindliche Standards ein
  • Alle drei Jahre wird die Verwaltung durch den TÜV in einem Audit überprüft

Sie finden auf dieser Seite eine Darstellung dieser verbindlichen Standards und auch den "Verwaltungswegweiser": Eine Auflistung der für Unternehmen wichtigsten Dienstleistungen mit den jeweiligen Ansprechpartnern.

Verbindliche Standards

Verbindliche Kriterien des Gütezeichens "Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung":

  • Anfragen von Unternehmen werden innerhalb von 3 Arbeitstagen beantwortet
  • Anträge von Unternehmen werden innerhalb von 7 Arbeitstagen mit einer qualifizierten Eingangsbestätigung beantwortet
  • Auf Wunsch des Unternehmens können Besprechungstermine innerhalb von 5 Tagen vor Ort vereinbart werden
  • (gewerbliche) Bauanträge werden innerhalb von 40 Arbeitstagen bearbeitet
  • Auftragsrechnungen werden in der Regel innerhalb von 15 Arbeitstagen durch die Verwaltung bezahlt
  • Beschwerden werden innerhalb von 3 Arbeitstagen bearbeitet
  • Flächenanfragen werden innerhalb von 3 Arbeitstagen an die kreisangehörigen Kommunen weitergeleitet
  • Genehmigungs-Anträge für Schwerlast-Transporte werden zeitnah bearbeitet
    - Die notwendige Beteiligung anderer Behörden erfolgt innerhalb von 2 Arbeitstagen (bei Dauergenehmigungen: innerhalb von 5 Arbeitstagen)
    - wenn alle Rückmeldungen anderer Behörden vorliegen, erfolgt innerhalb von drei Arbeitstagen eine abschließende Entscheidung
  • Gewerbliche Baugenehmigungen sind rechtssicher und verlässlich; angestrebt wird, dass eine erteilte Baugenehmigung nicht durch Widersprüche und Klagen Dritter angefochten werden kann
  • Anrufe und emails werden zeitnah, spätestens am nächsten Arbeitstag, beantwortet
  • Die Kreisverwaltung hat eine Anlaufstelle für Existenzgründer/Innen
  • Es werden Kundenzufriedenheitsbefragungen durchgeführt
  • Es werden Informationsveranstaltungen zu aktuellen Themen durchgeführt (mindestens einmal in zwei Jahren)

 

 

 

Verwaltungswegweiser für Unternehmen

 

  • Wirtschaftsförderung

Die „Kontaktstelle Wirtschaft“ der Wirtschaftsförderung des Oberbergischen Kreises ist Montags bis Freitags von 08:00 bis 18:00 Uhr telefonisch zu erreichen. Die Kontaktstelle Wirtschaft ist Ihr Bindeglied zu allen Dienststellen der Kreisverwaltung und übernimmt, falls von Ihnen gewünscht, eine Lotsen-Funktion bei der Koordinierung Ihres Antrages.
Zuständig ist Tobias Wieber
T: 02261 88-6868
F: 02261 88-972-6802
E: Wirtschaftsfoerderung@obk.de
Hausanschrift: Karlstr. 14-16, 51643 Gummersbach
Postanschrift: Oberbergischer Kreis, Der Landrat, Abt. 68/1, 51641 Gummersbach

  • Existenzgründung

Die Kreisverwaltung ist Mitglied im "Gründungsnetzwerk Oberberg“.
Ihr Ansprechpartner bei der Kreisverwaltung ist: Mara Twilling,
T: 02261 88-6804
F: 02261 88-972-6804
E: Mara.Twilling@obk.de
Nach eingehender Beratung und nach Erstellung eines Businessplans wird auch die Bescheinigung „Stellungnahme der fachkundigen Stelle“ für die Beantragung des Gründungszuschusses ausgestellt.
weitere Kontaktdaten (E-Mail, Anschrift): siehe oben

  • Standortinformationen

Sie haben die Möglichkeit, die Standortbroschüre als PDF herunterzuladen
Auf Wunsch senden wir Ihnen ein gedrucktes Exemplar. Fragen zum Wirtschaftsstandort Oberberg beantwortet:
Herr Cujai
(Leiter Wirtschaftsförderung)
T: 02261 88-6801
F: 02261 88-972-6801
E: uwe.cujai@obk.de
Hausanschrift: Karlstr. 14-16, 51643 Gummersbach
Postanschrift: Oberbergischer Kreis, Der Landrat, Abt. 68/1, 51641 Gummersbach

  • Vermietung, Verpachtung oder Verkauf von Grundstücken

Die Kreisverwaltung hält keine eigenen Gewerbegrundstücke vor. Diese Aufgabe wird von den 13 Städten und Gemeinden im Kreis wahrgenommen. Wir bearbeiten dennoch Ihre Anfrage nach Gewerbeflächen, indem wir Ihre Anfrage an die Ansprechpartner/Innen der Städte und Gemeinden weiterleiten.
Ansprechpartner ist Bernd Creemers.
T: 02261 88-6805
F: 02261 88-972-6805
E: bernd.creemers@obk.de
Hausanschrift: Karlstr. 14-16, 51643 Gummersbach
Postanschrift: Oberbergischer Kreis, Der Landrat, Abt. 68/1, 51641 Gummersbach

  • Genehmigung von Bauvorhaben und Anlagen

Im Oberbergischen Kreis sind die Städte Gummersbach, Radevormwald, Wipperfürth und Wiehl selbst Bauaufsichtsbehörde, also Genehmigungsbehörde für Bauanträge. Für die übrigen neun Kommunen im Kreis ist die Kreisverwaltung als Bauaufsicht zuständig.
Ansprechpartner ist Herr Starck (Leiter des Bauamtes).
T: 02261 88 6501
F: 02261 88-972-6501
E: michael.starck@obk.de 
Hausanschrift: Moltkestr. 42, 51643 Gummersbach
Postanschrift: Oberbergischer Kreis, Der Landrat, Amt 65, 51641 Gummersbach

  • öffentliche Ausschreibungen / Auftragsvergabe / Submissionen

Zuständig ist die zentrale Submissionsstelle. Ansprechpartner sind Herr Damerau und Frau Thomas-Baldauf.
T: 02261 88-1285 Frau Dagmar Thomas-Baldauf
F: 02261 88-972-1284
E: dagmar.thomas-Baldauf@obk.de
Hausanschrift: Augustastraße 12, 51643 Gummersbach
Postanschrift: Oberbergischer Kreis, Der Landrat, Leitungsstab, 51641 Gummersbach

  • Finanzen, Steuern und Abgaben

Der Oberbergische Kreis erhebt keine Gewerbe- oder Grundsteuer; diesbezügliche Fragen sind an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu richten.

Für Anfragen zu den Finanzen, Steuern und Abgaben ist das Amt für Finanzwirtschaft zuständig (Frau Stölting, T: 02261 88-2001, F: 02261 88-972-2001, E: Dominique.Stoelting@obk.de, Anschrift: Oberbergischer Kreis, Der Landrat, Amt für Finanzwirtschaft, 51641 Gummersbach)

Der Oberbergische Kreis gibt das Versprechen ab, Rechnungen von Unternehmen (z.B. Handwerker-Rechnungen) innerhalb von 15 Werktagen zu bezahlen. Bei Rückfragen zu diesem Service-Versprechen wenden Sie sich bitte an die Wirtschaftsförderung (Kontaktdaten siehe oben). Von direkten Anfragen an die Kreiskasse bitten wir abzusehen.

  • Verkehrsfragen

Zuständig ist das Straßenverkehrsamt, Gummersbacher Strasse 41a, 51643 Gummersbach
Ansprechpartnerin ist: Frau Gipperich
T: 02261 88-3601
F: 02261 88-972-3633
E: amt36@obk.de

  • Beschwerdestelle

Bei der Kreisverwaltung wurde eine Beschwerdestelle für Beschwerden von Unternehmen eingerichtet.
Zuständig ist: Tobias Wieber
T: 02261 88-6806
F: 02261 88-972-6806
E: Tobias.Wieber@obk.de
Hausanschrift: Moltkestr. 34, 51643 Gummersbach
Postanschrift: Oberbergischer Kreis, Der Landrat, Abt. 68/1, 51641 Gummersbach

  • Geoportal

Sie können kostenfrei das Portal "Raum-Information Oberberg" nutzen, um sich über Umweltdaten (z.B. Landschaftsschutzgebiete) oder Satzungen (Planungsrecht: Bebauungspläne) zu informieren.