Zuschuss Unternehmensberatung

Wegweiser zum passenden Beratungsprogramm

Know-how ist der Schlüssel zum Erfolg jedes Unternehmens. Wir helfen Ihnen dabei, immer auf dem neuesten Wissensstand zu sein. Dazu stehen Existenzgründerinnen und –gründern sowie etablierten Unternehmen eine ganze Reihe von Beratungsprogrammen zur Verfügung, die gefördert werden.

Wir beraten Sie kostenlos, welches Programm für Ihren Bedarf passt. Nachdem wir gemeinsam das passende Programm identifiziert haben, greifen wir Ihnen selbstverständlich auch bei der Antragstellung unter die Arme.

Einige Förderprogramme haben wir rechts aufgelistet.

Gut beraten in die Selbstständigkeit starten

Wer den Sprung in eine berufliche Selbstständigkeit wagt, braucht im Vorfeld eine fundierte Beratung. Unterstützung bei der Erstellung eines Businessplans oder Informationen zu Fördermitteln und -krediten liefert das Beratungsprogramm Wirtschaft. Wir weisen Ihnen den Weg dorthin. Bei uns reichen Sie auch Ihren Antrag ein.

Mit dem Beratungsprogramm Wirtschaft werden Gründungsberatungen durch freie Existenzgründungsberaterinnen und -berater bezuschusst. Gefördert werden beispielsweise Personen, die ein Unternehmen gründen oder ein bestehendes übernehmen wollen. Der Zuschuss zum Tagewerksatz des Unternehmensberaters liegt in der Regel bei 50 Prozent, maximal jedoch in Höhe von 400 Euro. 

Weitere Informationen finden Sie hier.

Sehr umfangreiche und immer aktualisierte Informationen finden Sie auch hier.


Die aktuelle Richtlinie können Sie hier downloaden.

Die Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wurde mit einer neuen Richtlinie zum 1. Januar 2023 fortgesetzt. Mit dem Förderprogramm können sich Unternehmen Beratungskosten bezuschussen lassen, um dadurch die Wettbewerbsfähigkeit und das unternehmerische Know-how zu stärken. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die die Definition für KMU erfüllen.

Gefördert werden Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Förderfähig sind ebenso Beratungen zur Fachkräftesicherung und -bindung, zu Kosteneinsparungen oder der Anpassung des Geschäftsmodells und zur ökologischen Nachhaltigkeit.

Alle Unternehmen, die sich im ersten Jahr nach der Gründung befinden, müssen vor Antragstellung ein Informationsgespräch mit einem Regionalpartner führen. Der Regionalpartner informiert über die Fördervoraussetzungen und die neuen Richtlinien. Eine Liste der aktuellen Regionalpartner finden Sie auf der Website der Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes.

Unternehmen erhalten eine Förderung für max. fünf in sich abgeschlossene Beratungen innerhalb der Richtliniendauer bis Ende 2026.

Der Zuschuss beträgt im Geltungsbereich der westdeutschen Bundesländer (ohne Region Lüneburg und Trier, mit Berlin und Region Leipzig) 50 Prozent, maximal aber 1.750 Euro pro Beratung und in den ostdeutschen Bundesländern (mit Region Lüneburg und Trier, ohne Berlin und Region Leipzig) 80 Prozent, höchstens jedoch 2.800 Euro pro Beratung.

Anträge auf Förderung einer Unternehmensberatung können ab sofort über die Homepage der Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes gestellt werden.

Die Wirtschaftsförderung führt mit Ihnen die vorgeschriebenen Beratungsgespräche und stellt Ihnen die für die Förderung erforderlichen Bestätigungsschreiben aus.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Landesregierung wird wegen der drängenden Herausforderung der Fachkräftegewinnung ab 2024 Fördermittel stärker auf Programme zur Integration von Menschen in Ausbildung und Arbeit konzentrieren. Diese Schwerpunktsetzung hat eine Umschichtung der ESF-kofinanzierten Arbeitspolitik erforderlich gemacht, die bei begrenzt zur Verfügung stehenden ESF-Mitteln auch die Kürzung bzw. Einstellung von etablierten Programmen beinhaltet. In der Konsequenz wird das Land NRW u.a. die Beratungsprogramme Potentialberatung und Transformationsberatung zum 31. Dezember 2023 einstellen.

 

Bringen Sie die PS auf die Straße“ - Nutzen Sie ihr gesamtes Potential

Ihr Unternehmen hat Potenzial – da sind Sie sich sicher. Können Sie die PS aber auch auf die Straße bringen? Die Potenzialberatung unterstützt fast alle Unternehmen mit Sitz in NRW, die Ihre Leistungsfähigkeit weiter ausbauen möchten.

Zur Stärkung der Wettbewerbs- und Beschäftigungsfähigkeit insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen fördert die nordrhein-westfälische Landesregierung mit Mitteln der Europäischen Union die Potentialberatung NRW. Mit Hilfe externer Beratungskompetenz und unter Beteiligung der Beschäftigten sollen die Potentiale des Unternehmens ermittelt und darauf aufbauend die Umsetzung notwendiger Veränderungsschritte in die Praxis begleitet werden.

Die Beratung im Sinne des Förderinstrumentes muss demnach unter Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mindestens in einem der Themenfelder Arbeitsorganisation, Digitalisierung, Personalentwicklung, Demografischer Wandel oder Gesundheit erfolgen.

Gefördert werden 40 % der notwendigen Ausgaben für 1 bis 8 Beratungstage, höchstens 400 € pro Beratungstag. Das Förderangebot richtet sich an Unternehmen einschließlich Non-Profit-Organisationen mit Arbeitsstätte in Nordrhein-Westfalen und mindestens einem Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin (Vollzeitäquivalent). Die Potentialberatung NRW kann auch von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Anspruch genommen werden.

Wir sind für Sie die Beratungsstelle im Auftrag der Landesregierung. Bei uns erhalten Sie alle Informationen rund um die Potenzialberatung, wir nehmen den Antrag entgegen und stellen bei Förderfähigkeit die Beratungsschecks aus.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Auf der Homepage der G.I.B. finden Sie zusätzliche, sehr umfangreiche Informationen.

Senden Sie eine E-Mail an Bernd.Creemers@obk.de mit dem Betreff Potentialberatung und Sie erhalten als Antwort weitere Informationen.

Die Landesregierung wird wegen der drängenden Herausforderung der Fachkräftegewinnung ab 2024 Fördermittel stärker auf Programme zur Integration von Menschen in Ausbildung und Arbeit konzentrieren. Diese Schwerpunktsetzung hat eine Umschichtung der ESF-kofinanzierten Arbeitspolitik erforderlich gemacht, die bei begrenzt zur Verfügung stehenden ESF-Mitteln auch die Kürzung bzw. Einstellung von etablierten Programmen beinhaltet. In der Konsequenz wird das Land NRW u.a. die Beratungsprogramme Potentialberatung und Transformationsberatung zum 31. Dezember 2023 einstellen.

 

Unternehmen sind gefordert, sich in Richtung einer klima- und umweltfreundlichen Wirtschaft weiter zu entwickeln, um wettbewerbsfähig zu bleiben und um gesetzliche Anforderungen, aber auch Vorgaben von Kund*innen und nicht zuletzt Erwartungen der Endverbraucher*innen an umwelt- und ressourcenschonende Produkte und Dienstleistungen zu erfüllen.

Die Transformationsberatung NRW als neues Förderinstrument mit Start am 01.07.2022 fördert die Beratung von Unternehmen in NRW zur Ausrichtung und Umsetzung im ausschließlichen Themenfeld einer Green Economy Strategie. Die Transformationsberatung lässt sich hinsichtlich der ähnlichen Förderkonditionen und der gemeinsamen Ziele zur Stärkung der Wettbewerbs- und Beschäftigungsfähigkeit als Schwesterprogramm der bereits seit 2000 existierenden Potentialberatung begreifen.

Gefördert werden 40 % der notwendigen Ausgaben für 1 bis 12 Beratungstage, höchstens 400 € pro Beratungstag. Das Förderangebot richtet sich an Unternehmen einschließlich Non-Profit-Organisationen mit Arbeitsstätte in Nordrhein-Westfalen und mindestens einem Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin (Vollzeitäquivalent).

Wir sind für Sie die Beratungsstelle im Auftrag der Landesregierung. Bei uns erhalten Sie alle Informationen rund um die Potenzialberatung, wir nehmen den Antrag entgegen und stellen bei Förderfähigkeit die Beratungsschecks aus.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Auf der Homepage der G.I.B. finden Sie zusätzliche, sehr umfangreiche Informationen.

Senden Sie eine E-Mail an Bernd.Creemers@obk.de mit dem Betreff Transformationsberatung und Sie erhalten als Antwort weitere Informationen.

Bernd Creemers
T: 02261 88-6805
E: Bernd.Creemers@obk.de