Pflege von Angehörigen
Mit dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf können Beschäftigte ihre Arbeit zeitweise unterbrechen oder reduzieren, um Angehörige zu pflegen. Das Gesetz berücksichtigt auch, dass Pflegebedürftigkeit plötzlich eintreten kann, meist unvorhersehbar und der zeitliche Verlauf sowie der Grad des Hilfebedarfs nicht planbar ist.
Link: BMFSFJ - Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
Pflegeunterstützungsgeld
Tritt ein plötzlicher Pflegebedarf eines nahen Angehörigen ein, können Sie ohne Ankündigung bis zu zehn Arbeitstage freigestellt werden. Der Verdienstausfall wird durch ein Pflegeunterstützungsgeld über die Pflegekasse des zu Pflegenden in Höhe von 90 % des ausfallenden Nettolohns gezahlt.
Pflegezeit
Bei absehbaren, längerfristige Pflegezeiten müssen Sie den Pflegebedarf mindestens 10 Tage vorher im Unternehmen ankündigen. Dies ist Voraussetzung, dass Ihnen Ihr Unternehmen eine vollständige oder teilweise Freistellung bis zu sechs Monate für die häusliche Pflege oder bis zu drei Monate für die Begleitung der letzten Lebensphase gewährt. Pflegende Angehörigen können für die Auszeit auch ein zinsloses Darlehen erhalten. Der Anspruch der Freistellung besteht in Unternehmen von 15 oder mehr Beschäftigten.
Familienpflegezeit
Planen Sie eine häusliche Pflege über einen langen Zeitraum, dann melden Sie sich spätestens 8 Wochen vorher bei Ihrem Unternehmen und beantragen eine teilweise Freistellung (Mindestarbeitszeit 15 Wochenstunden, max. 24 Monate). Ein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit haben Sie in Unternehmen mit mindestens 25 Beschäftigten (ohne Auszubildende). Ein zinsloses Darlehen ist auch während der Familienpflegezeit unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Senioren- und Pflegeberatung
Damit Sie all die organisatorischen und rechtlichen Herausforderzungen bewältigen können, haben die Städte und Gemeinden des Oberbergischen Kreises Pflege- und Seniorenberatungsstellen eingerichtet. Hier erhalten Sie kostenfreie und trägerunabhängige Beratung über mögliche ambulante, teilstationäre und komplementäre (ergänzende) Hilfen. Ziel ist nicht nur die optimale individuelle Versorgung des hilfs- und pflegebedürftigen Menschen, sondern auch die kompetente Unterstützung der pflegenden Angehörigen.
Eine Übersicht der Senioren- und Pflegeberatungsstellen der Städte und Gemeinden im Oberbergischen Kreis finden Sie hier:
Link: Oberbergischer Kreis: Senioren- und Pflegeberaterinnen und -berater (obk.de)