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Mutterschutz

Herzlichen Glückwunsch, Sie sind schwanger! Für Sie als Arbeitsnehmerin greifen jetzt die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) und die sollten Sie kennen.

Der gesetzliche Mutterschutz will Sie als werdende Mutter und ihr Kind vor Gefährdungen, Überforderung und Gesundheitsschädigung am Arbeitsplatz schützen - aber auch vor finanziellen Einbußen, Arbeitsplatzverlust während der Schwangerschaft und einige Zeit nach der Geburt.

WICHTIG: Das MuSchG gilt für alle werdenden Mütter, die arbeiten, also auch für Heimarbeiterinnen, Hausangestellte, geringfügig Beschäftigte und weibliche Auszubildende.

Arbeiten Sie an gefährlichen Arbeitsplätzen und müssen mit Gefahrstoffen umgehen? Dann gelten für Sie noch die besonderen Bedingungen der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV), die Ihr Arbeitgeber kennen sollte.

Daher von Anfang ganz wichtig: Informieren Sie sofort Ihr Unternehmen über Ihre Schwangerschaft und den zu erwartenden Geburtstermin. Nur so lässt sich gemeinsam planen, wie Sie Ihre Schwangerschaft und Ihre Arbeitssituation optimal im Betrieb gestalten können.

Link: „Mutterschutz“

Verschiedene Links für Schwangere und Familien:

http://www.jobcenter-oberberg.de/media/Scripting/ServerSideScripting/PHP/CMS_DATA/1350/assets/5a61de9015454.pdf 
https://www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de/
https://www.kinderinfo.de/elterngeld/elterngeldstellen/nordrhein-westfalen/oberbergischer-kreis/
KINDERGELD 2021 *** Anspruch | Antrag | Höhe | Auszahlung
Kinderzuschlag: Anspruch, Höhe, Dauer - Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)
http://www.jobcenter-oberberg.de/media/files/Antrag_SEPA.pdf
Bildungspaket 2021 - Leistungen zur Bildung und Teilhabe (hartziv.org)
MuSchG - Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (gesetze-im-internet.de)
BMFSFJ - Mutterschaftsleistungen im Überblick
BZgA: Familienplanung

 

Urlaubsanspruch

Fallen Sie während der Schwangerschaft aus, zum Beispiel auch aufgrund mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote, bleibt Ihr Urlaubsanspruch vollständig bestehen. Dieser darf nicht gekürzt werden!

Kündigungsschutz

Von Beginn der Schwangerschaft an bis vier Monaten nach der Entbindung darf Ihnen bis auf wenige Ausnahmen nicht gekündigt werden.

Mutterschutzfristen und Beschäftigungsverbote

Volle 6 Wochen vor der Entbindung und volle 8 Wochen nach der Geburt dürfen Sie nicht arbeiten (bei Früh- und Mehrlingsgeburten volle 12 Wochen). Bei vorzeitiger Geburt verlängert sich die Mutterschutzfrist nach der Geburt um die Tage, die Sie vor der Entbindung nicht nehmen konnten.

Unabhängig von den festgesetzten Schutzfristen gelten generelle Beschäftigungsverbote zum Beispiel bei Akkord-, Fließband-, Mehr-, Sonntags- oder Nachtarbeit und natürlich aufgrund eines ärztlichen Attestes.

Finanzielle Leistungen

Elterngeldstelle des Oberbergischen Kreises
Die Elterngeldstelle des Oberbergischen Kreises berät jetzt auch via Online-Videokonferenz zum Thema Elterngeld. Unter www.obk.de/elterngeld können Termine dafür ausgemacht werden.
Mit dem erweiterten Angebot wollen wir den Eltern eine komfortable Möglichkeit bieten, ihre Frage rund um die Antragstellung beantwortet zu bekommen.
Die Beratung bleibt auch weiterhin persönlich und telefonisch möglich. Die Online-Beratung ist ein zusätzliches Angebot.

Wie läuft die Beratung ab?
Der Online-Austausch läuft über ein Zoom-Meeting. Zunächst geben interessierte Mütter und/oder Väter unter www.obk.de/elterngeld ihre Kontaktdaten an und benennen mögliche Zeitfenster für die Beratung. Danach meldet sich die Elterngeldstelle mit einem Terminvorschlag und den Einwahldaten für das Zoom-Meeting.

Damit Sie finanziell gut aufgestellt bleiben, regelt das MuSchG das Mutterschutzgeld, den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld während der Mutterschutzfristen und den Mutterschutzlohn, wenn für Sie ein Beschäftigungsverbot außerhalb der Mutterschutzfristen gilt.

Pflichten der Arbeitgeber

Ihr Unternehmen muss die Vorgaben des MuSCHG und der entsprechenden Verordnungen umsetzen, das staatliche Arbeitsschutz- oder Gewerbeaufsichtsamt über die Schwangerschaft informieren und dafür sorgen, dass der Arbeitsplatz einer werdenden oder stillenden Mutter keine Gefahren birgt. Die Aufsichtsbehörde prüft im Zweifel, ob der konkrete Arbeitsplatz und seine Arbeitsbedingungen ungefährlich sind. Die Ämter sind bei allen Fragen auch Ansprechpartner für Frauen und Unternehmen.

Beratung und Hilfe

Sie fühlen sich mit der Schwangerschaft überfordert, wissen nicht, wie Sie die Aufgaben bewältigen sollen oder sind über die Schwangerschaft grundsätzlich nicht glücklich? Dann fassen Sie sich ein Herz und lassen sich einfach mal beraten.

Mit den Beraterinnen in den Beratungsstellen können Sie vertrauensvoll über Ihre Situation sprechen und Wege erarbeiten, die Ihnen Ihre Situation erleichtern.

Beratungsstelle für Familienplanung und Schwangerschaftskonflikte  des Oberbergischen Kreises
Telefon: 02261/885343
E-Mail: iris.huegel-bruchhaus@obk.de

AWO Beratungsstelle für Familienplanung und Schwangerschaftskonflikte
Telefon: 02261/946950
E-Mail: schwangerenberatung@awo-rhein-oberberg.de

donum vitae Oberberg e. V. Beratung für Schwangere und Familien
Telefon: 02261/816750
E-Mail: gummersbach@donumvitae.org

esperanza Schwangerschaftsberatungsstelle des Caritasverbandes Oberberg
Telefon: 02261/306-141, 306-142, 306-143
E-Mail: esperanza@caritas-oberberg.de

 

Video Schwangerschaftsberatung

Video: „Die Schwangerschaftsberatung des Oberbergischen Kreises informiert zu Mutterschutz & Elternzeit“