Mit dem Runderlass vom 29.07.2026 hat das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) die Richtlinie für das neue Teilprogramm „MID-Digitale Prozesse“ veröffentlicht. Das Programm ergänzt das bestehende Landesförderprogramm Mittelstand Innovativ & Digital (MID) und soll kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Digitalisierung und Optimierung ihrer internen Geschäfts- und Produktionsprozesse unterstützen. Im Mittelpunkt steht die Förderung externer Beratungsleistungen, die Unternehmen bei der Analyse, Planung und Einführung digitaler Lösungen begleiten. Der Runderlass tritt am 1. September 2026 in Kraft und gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2029.
Wer ist antragsberechtigt?
Förderfähig sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, die die EU-KMU-Kriterien erfüllen. Dazu zählen:
Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Krankenhäuser, Arztpraxen, Medizinische Versorgungszentren sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur (mit Ausnahme der Verarbeitung und Vermarktung).
Was wird gefördert?
Gefördert werden ausschließlich externe Beratungsleistungen, die der Optimierung und Digitalisierung interner Unternehmensprozesse dienen. Förderfähig sind insbesondere:
Nicht gefördert werden dagegen:
Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung. Der erforderliche Eigenanteil ist vom Unternehmen selbst oder durch Dritte aufzubringen.
Antrags- und Bewilligungsverfahren
Die Förderung wird nicht fortlaufend, sondern im Rahmen zeitlich befristeter Förderaufrufe vergeben. Anträge können ausschließlich während der jeweiligen Antragsfristen über das Online-Förderportal MID-Digitale Prozesse gestellt werden.
Dem Antrag ist ein Angebot des vorgesehenen Beratungsunternehmens über mindestens zehn Tagewerke beizufügen. Bewilligungsbehörde ist die NRW.BANK, die die Anträge in der Reihenfolge ihres vollständigen Eingangs bearbeitet und bewilligt, solange Haushaltsmittel verfügbar sind.
Nach Abschluss des Vorhabens sind ein Sachbericht, die Schlussrechnung des Beratungsunternehmens sowie ein Monitoringbogen als Verwendungsnachweis einzureichen.
Weitere Informationen: Kommunen.NRW | Neues Teilprogramm
Kommunen.NRW