Brexit-Update: Dringend beachten

Denken Sie an Ihren reibungslosen Übergang in die Brexit-Zeit

Mit dem 01.02.2020 hat Großbritannien die EU verlassen, jetzt müssen die Handelsbeziehungen rechtlich geklärt werden. Da bis zum 31.12.2020 noch eine Übergangsfrist gilt, wird sich für Unternehmen bis dahin nichts ändern. Sollte diese Übergangsfrist allerdings nicht verlängert werden und eine Einigung zwischen der EU und Großbritannien zustande kommen, werden sich mit dem 01.01.2021 Unternehmen auf neue Bedingungen einstellen müssen. Was zu bedenken ist, welche Folgen der Brexit haben wird, all dies kann zeigt das Brexit-Update der IHK Köln.

 

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