Zuschuss Weiterbildung

Mit guten Mitarbeitern in die Zukunft

Qualifizierte Mitarbeiter sind der entscheidende Erfolgsfaktor eines jeden Unternehmens.

Mit Weiterbildung binden Sie Ihre Mitarbeiter und sorgen gleichzeitig für die Stärkung Ihrer Innovationskraft und Marktposition. Sie investieren in Ihre Mitarbeiter und bieten ihnen dadurch Chancen, sich in und mit Ihrem Unternehmen zu entwickeln.

Attraktive Förderprogramme unterstützen Sie dabei, um entstehende finanzielle Belastungen abzufedern.

Fragen Sie unsere Experten von der Wirtschaftsförderung. Nutzen Sie unsere kostenfreien Beratungsangebote. Wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen und suchen gemeinsam das passende Programm heraus.

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Die Landesregierung wird wegen der drängenden Herausforderung der Fachkräftegewinnung ab 2024 Fördermittel stärker auf Programme zur Integration von Menschen in Ausbildung und Arbeit konzentrieren. Diese Schwerpunktsetzung hat eine Umschichtung der ESF-kofinanzierten Arbeitspolitik erforderlich gemacht, die bei begrenzt zur Verfügung stehenden ESF-Mitteln auch die Kürzung bzw. Einstellung von etablierten Programmen beinhaltet. Aufgrund der stärkeren eigenmotivierten Beschäftigtenförderung durch die Unternehmen und die verbesserten Bedingungen für eine Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit wird das Land NRW den betrieblichen Zugang zum Bildungsscheck und die diesbezügliche Beratung zum 31. Dezember 2023 einstellen..

 

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Weiterbildung Ihrer Beschäftigten mit dem etablierten Instrument Bildungsscheck. Dieser steht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zur Verfügung, die in kleinen und mittleren Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten tätig sind.

Beim betrieblichen Zugang zum Bildungsscheck wird der Betrieb beraten und der Betrieb trägt den Eigenanteil.

Voraussetzungen:

  • Betriebsgröße: max. 50 Beschäftigte.
  • Die Einkommensgrenze wurde Anfang Mai 2018 abgeschafft.
  • Die Arbeitsstätte muss in NRW liegen.
  • Anzahl: max. zehn Bildungsschecks in jedem Kalenderjahr.
  • Förderhöhe: 50 % der Kurskosten, höchstens 500,- Euro pro Bildungsscheck.
  • Zielgruppen: Beschäftigte (auch sozialversicherungspflichtig beschäftigte Gesellschafter-Geschäftsführer)

Die Kosten für Weiterbildungen werden mit dem Bildungsscheck mit 50 Prozent bezuschusst – bis zu einer maximalen Fördersumme von 500,-- Euro je Fortbildung.

WICHTIG: Die Weiterbildung darf erst nach Ausstellung der Bildungsschecks beginnen! Sie dürfen Ihre MitarbeiterInnen aber schon vor dem Termin anmelden.

Vereinbaren Sie einen Termin und bringen bitte zu diesem Termin mit:

  • den (oder die) am PC ausgefüllten und vom Beschäftigten unterschriebenen Datenschutzrechtlichen Hinweis - diese Erklärung können Sie hier downloaden,
  • die Betriebsnummer (nicht Betriebsstättennummer) des Unternehmens (achtstellig, von der Agentur für Arbeit),
  • die Anzahl der weiblichen und männlichen Beschäftigten,
  • Info über die Kammerzugehörigkeit (IHK, HWK o.a.),
  • Vorname und Name des Geschäftsführers,
  • Personalausweis der Person, die den Termin wahrnimmt; diese Person wird vom Unternehmen bevollmächtigt,
  • Weiterbildungsanbieter mit Namen und Ort, bei dem die Weiterbildung besucht werden soll, und zwei Alternativen mit Namen und Ort (keine Angebote).
  • Im Termin wird – wenn alle Informationen vorliegen - der Bildungsscheck generiert und ausgegeben.

Im folgenden Link - http://www.iwwb.de/?Bundesland=nrw - können Sie nach Weiterbildungsangeboten recherchieren.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Ihr Ansprechpartner:
Bernd Creemers
T: 02261 88-6805
E: Bernd.Creemers@obk.de

Strukturwandel, Digitalisierung, Fachkräftemangel – das sind schon heute große Herausforderungen für Unternehmen. Für die Zukunftsfähigkeit Ihres Betriebes sollten Sie jetzt die Weichen stellen: Entwickeln Sie das Potenzial Ihrer Beschäftigten in Richtung der Anforderungen von morgen.

Gewinnen Sie den Wettbewerb um Fachkräfte, indem Sie auch geringqualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterbilden und auf neue Technologien vorbereiten. Wir beraten und unterstützen Sie dabei im Rahmen von WEITER.BILDUNG!

WEITER.BILDUNG! bedeutet für Ihr Unternehmen Unterstützung der betrieblichen Weiterbildung durch ...

  • eine Qualifizierungsberatung, die individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmt ist.
  • Förderleistungen wie die Übernahme von Lehrgangskosten und Arbeitsentgeltzuschüsse.
  • erweiterten Zugang zu Weiterbildungsförderungen.

Sie möchten Ihre Beschäftigten gezielt qualifizieren. Wir beraten Sie dabei – mit unserer Expertise – individuell und vor Ort. Mit unserem Beratungsangebot unterstützen wir Sie bei

  • der Analyse Ihrer aktuellen Personalstruktur. Daraus leiten wir Empfehlungen für Ihre Personalplanung ab.
  • der Identifizierung von Entwicklungspotenzialen Ihrer Beschäftigten und der Ermittlung von konkretem Weiterbildungsbedarf.
  • der Planung Ihrer Qualifizierungsmaßnahmen und deren Umsetzung.
  • der Beantragung der Förderleistungen.
  • der Qualifizierung Ihrer Beschäftigten während Kurzarbeit.

Am Ende unserer Beratung steht ein Weiterbildungskonzept, das genau auf den Bedarf Ihres Betriebes zugeschnitten ist.

Für eine effiziente und vertrauensvolle Zusammenarbeit steht Ihnen beim Arbeitgeber-Service eine persönliche Ansprechperson zur Verfügung. Die Kontaktdaten des Arbeitgeber-Services finden Sie hier am Ende dieser Seite.

So kann mit WEITER.BILDUNG! gefördert werden

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

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