Zuschuss Weiterbildung

Lebenslanges Lernen ist heute ein wichtiger Faktor, um sich erfolgreich im Berufsleben durchzusetzen. Weiterbildung schafft Qualifikationen, die Ihnen helfen, Ihren Arbeitsplatz zu sichern, Aufstiegschancen zu nutzen oder sich erfolgreich um einen neuen Arbeitsplatz zu bewerben. Und nicht zuletzt belohnt ein höheres Einkommen das eigene Engagement.

Ihre Investition in Ihre Weiterbildung liegt uns am Herzen. Nutzen Sie unsere kostenlosen Beratungsangebote und sichern Sie sich damit finanzielle Unterstützung für Ihren persönlichen beruflichen Erfolg.

Sprechen Sie uns an, wir freuen uns auf Sie.

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Investition in Ihre Zukunft

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Ihre berufliche Weiterbildung mit dem etablierten Instrument Bildungsscheck. Dieser steht allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zur Verfügung, deren Wohnsitz in NRW liegt. Auch Selbstständige, hierzu zählen neben Solo-Selbstständigen auch mitarbeitende Eigentümer*innen und Teilhaber*innen, die eine regelmäßige Tätigkeit in dem Unternehmen ausüben, sind wieder anspruchsberechtigt, ebenso Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Es gibt zwei Möglichkeiten, um in den Genuss eines Bildungsschecks zu kommen. Beschäftigte können direkt bei uns den Scheck für Ihre berufliche Fortbildung bekommen. Aber auch Unternehmen steht es offen, Bildungsschecks für ihr Personal zu beantragen.

Das „zu versteuernde Einkommen“ laut letztem Einkommensteuerbescheid des Finanzamtes muss immer weniger als 40.000,- Euro (alleinstehend/einzeln veranlagter Ehepartner) bzw. weniger als 80.000,- Euro (gemeinsam veranlagt) betragen. Der Nachweis des zu versteuernden Einkommens gegenüber der Beratungsstelle kann nur anhand folgender Belege erbracht werden: Einkommenssteuerbescheid, Erklärung einer Steuerberaterin/eines Steuerberaters bzw. einer Fachanwältin/eines Fachanwaltes für Steuerrecht über das zu versteuernde Jahreseinkommen oder Bescheinigung einer Behörde, aus der das zu versteuernde Jahreseinkommen hervorgeht. Zum Zeitpunkt der Ausgabe des Bildungsschecks darf der Nachweis (Datum des Dokumentes) nicht älter als drei Jahre sein. Aus den Nachweisen muss ersichtlich sein, dass es sich um die beratene Person handelt und wie hoch das zu versteuernde Einkommen ist (Einzel- oder gemeinsame Veranlagung). Die anderen Daten können „geschwärzt“ werden, sofern es von den Ratsuchenden gewünscht ist.

Die Kosten für Weiterbildungen werden mit dem Bildungsscheck mit 50 Prozent bezuschusst – bis zu einer maximalen Fördersumme von 500,-- Euro je Fortbildung.

Bei Fragen rund um das Thema Bildungsscheck beraten wir Sie gerne und helfen Ihnen bei der Antragstellung. In unserer Verantwortung liegt auch die Ausstellung des Bildungsschecks.

Hier sehen Sie, wie Sie das "zu versteuernde Einkommen" finden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Ihr Ansprechpartner:
Bernd Creemers
T: 02261 88-6805
E: Bernd.Creemers@obk.de