Überbrückungshilfen IV und Neustarthilfe 2022

Finanzhilfen für coronageschädigte Unternehmen

Zwischen Januar und März 2022 gibt es mit der Überbrückungshilfe IV neue Unterstützung für Unternehmen, Solo-Selbständige und Freiberufler alles Branchen. Beantragt werden kann die Hilfe über ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de, jedoch nur durch einen prüfenden Dritten. Erstanträge müssen bis zum 30. April 2022 gestellt sein.

Die Bedingungen ähneln denen der Überbrückungshilfe III Plus, ebenso sind Abschlagszahlungen vorgesehen. Erstattet werden wie bisher die Fixkosten. Unternehmen, die wie Schausteller, Marktleute oder private Veranstalter durch die Absage von Advents- und Weihnachtsmärkten besonders schwer getroffen sind, können zusätzlich einen Eigenkapitalzuschuss beantragen.

Solo-Selbständige werden über die Neustarthilfen von Januar bis März 2022 mit monatlich max. 1.500, - Euro bezuschusst.

Details sind über die FAQs zur Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe 2022 zusammengefasst.

 

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