Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm NRW (RWP) ab 2022

Gewerbliche Investitionsförderung – Antragstellung ist im Vorgriff auf die neue Förderperiode ab sofort möglich

Brandaktuell gibt die NRW.BANK bekannt, dass ab jetzt bereits neue Anträge im Rahmen des Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm NRW (RWP) gestellt werden können.

Zum einen werden durch Erhöhung des Fördervolumens alle Anträge bedient, die bis zum 10.09.2021 bei der NRW.BANK eingereicht wurden, zum anderen können ab jetzt auch neue Anträge im Vorgriff entgegengenommen werden.

Voraussichtlich zum 01.01.2022 treten neue Regionalbeihilfeleitlinien in Kraft. Zudem ergeben sich Veränderungen bei der Gebietskulisse.

Das Wirtschaftsministerium NRW hat zwischenzeitlich mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geklärt, dass neue Anträge von Antragstellenden, die mit der Bewilligung bis 2022 warten können, schon jetzt entgegengenommen werden können und der vorzeitige Maßnahmenbeginn auf eigenes Risiko gewährt werden kann. Hierdurch können Unternehmen mit ihrem Investitionsvorhaben, auch wenn die Bewilligung erst in 2022 erfolgen kann, schon jetzt nach der Antragstellung beginnen.

Da der übergeordnete Koordinierungsrahmen des Bundes und die Richtlinie zum Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm noch nicht vorliegen, möchten wir darauf hinweisen, dass der in dem ursprünglichen Antrag angegebene „für erforderlich erachtete Beihilfebetrag“ nicht nach Beginn der Arbeiten rückwirkend geändert werden darf, um eine nach der ab 2022 geltenden RWP-Richtlinie evtl. mögliche höhere Beihilfeintensität zu rechtfertigen. Eine Antragstellung in diesem Jahr kann somit für einen Antragsteller auch Nachteile haben

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