Wiederaufbauhilfe für Betroffene der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021

Antragstellung ab 17. September 2021 möglich - Richtlinie in kraft und online

Von der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 betroffene Privatpersonen, Unternehmen, Selbstständige oder landwirtschaftliche Betriebe aus Nordrhein-Westfalen können ab Freitag (17. September 2021) Förderanträge für den Wiederaufbau stellen. In Nordrhein-Westfalen Mittel stehen insgesamt Mittel in Höhe von rund 12,3 Milliarden Euro aus dem Aufbaufonds 2021 bereit.

Die Landesregierung veröffentlichte heute auf www.land.nrw/wiederaufbauhilfe die dazugehörende Förderrichtlinie „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“.

Auf der Internetseite sind ausführliche Informationen zur Wiederaufbauhilfe und der Beantragung aufgeführt.

Ergänzend schaltet die Landesregierung Nordrhein-Westfalen für geschädigte Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ein Servicetelefon „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen". Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hotline beantworten grundsätzliche Fragen zum Verfahren bei der Beantragung von Hilfen für den Wiederaufbau. Das Servicetelefon ist montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr und samstags und sonntags in der Zeit von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr unter der Nummer 0211 4684 4994 erreichbar.

Die Richtlinie können Sie hier einsehen.

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