Corona-Wirtschaftshilfen – Anträge auf Überbrückungshilfen III jetzt möglich

Ein Überblick über die aktuellen Corona-Wirtschaftshilfen 

Seit Mittwoch, 10. Februar 2021, können prüfende Dritte für ihre Mandanten die Überbrückungshilfe III beantragen. Abschlagszahlungen bis 400.000 Euro sollen ab dem 15. Februar ausgezahlt werden, höhere Abschläge ab Ende Februar. Die 400.000 Euro ergeben sich als kumulierter Abschlag für die Monate November, Dezember, Januar und Februar. Anträge auf Neustarthilfe für Soloselbstständige sollen voraussichtlich ab Ende Februar möglich sein. Nun steht zu hoffen, dass damit erst einmal die ärgsten Liquiditätssorgen gemindert werden können.

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