Verbesserungen bei den Überbrückungshilfen III

Bundesfinanzministerium informiert

Die Die Überbrückungshilfe III, welche im Laufe des Januars zu beantragen sein soll, wurde inhaltlich weiter verbessert. So sollen die monatlichen Abschlagszahlungen erhöht und der Fixkostenkatalog erweitert werden. Kosten für den Aufbau oder die Erweiterung eines Online-Shops können dann bspw. auch angerechnet werden. Für den Einzelhandel finden sich ebenfalls Verbesserungen: Abschreibungen auf Saisonware sowie verderbliche Waren (bspw. Weihnachtsartikel, Winterkleidung, Feuerwerkskörper), die durch die Schließungen nicht oder nur mit erheblichen Wertverlusten verkauft werden konnten, können zu 100% als Fixkosten angesetzt werden. Weitere Informationen zu dem Aufbau der Hilfen sowie den angekündigten Verbesserungen finden Sie auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums.

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