Unternehmensberatung wird zu 100 Prozentig gefördert - Vollfinanzierung

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die unter wirtschaftlichen Auswirkungen aufgrund des Coronavirus leiden

Unternehmen, die zur Bewältigung ihrer Schwierigkeiten externen Sachverstand hinzuziehen, wird nun finanziell noch stärker geholfen. Im Rahmen des Programms „Förderung unternehmerischen Know-hows“ werden alle in Rechnung gestellten Beratungskosten bezuschusst. Maximal förderfähig sind 4.000 Euro. Zu den förderfähigen Beratungskosten gehören das Honorar sowie Auslagen und Reisekosten. Die in Rechnung zu stellende Umsatzsteuer wird nicht bezuschusst.

Vorherige Informationsgespräche mit einem regionalen Ansprechpartner sind vor Antragstellung nicht vorgeschrieben.

Die Anträge können längstens bis zum 31. Dezember 2020 bei der Bewilligungsbehörde gestellt werden.

Diese Erleichterungen und Verbesserungen gelten jedoch nur für Beratungen von Unternehmen, die in eine Corona-bedingte Schieflage geraten sind. Die konkreten Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus auf den Antragsteller und insbesondere die dagegen zu ergreifenden Maßnahmen und Handlungsempfehlungen sind vom Beratungsunternehmen im Beratungsbericht nachvollziehbar darzustellen.

Der Zuschuss wird vom BAFA als Bewilligungsbehörde direkt auf das Konto des Beratungsunternehmens ausgezahlt. Aufgrund der 100 %-Förderung werden die antragsberechtigten Unternehmen von einer Vorfinanzierung der Beratungskosten entlastet.

Es können von betroffenen Unternehmen bis zur Ausschöpfung der maximalen Zuschusshöhe mehrere Beratungen im Rahmen des neuen Kontingentes beantragt werden. Die Beratung muss sich dabei auf die durch die Corona-Krise hervorgerufenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten beziehen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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