Weiterbildung durch Bildungsschecks wird stark unterstützt

Landesregierung versechsfacht Fördermittel auf bis zu 30 Millionen Euro pro Jahr

Das Land übernimmt das Land die Hälfte, maximal 500 Euro der Kosten für berufliche Weiterqualifizierungen.

Der Bildungsscheck ist an das zu versteuernde Einkommen (laut letztem Einkommensteuerbescheid des Finanzamtes) gekoppelt. Nach der Neuregelung können ihn Privatpersonen bis zur Grenze von 40.000 Euro bei Einzelveranlagung bzw. von 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung beantragen. Des Weiteren entfallen auch zielgruppenspezifische Schwerpunktsetzungen, zum Beispiel Altersbeschränkungen und Bildungsgrade.

Neuerdings können auch Selbständige den Bildungsscheck bekommen.

Und zwar nun jedes Jahr zu bekommen – und nicht mehr nur alle zwei Jahre.

Für Unternehmen, die für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter Bildungsschecks beantragen wollen, gilt keine Einkommensgrenze mehr.

Und: Betriebe können nun im so genannten betrieblichen Zugang jedes Jahr bis zu zehn Schecks pro Jahr erhalten.

Außerdem werden wieder arbeitsplatznahe Fortbildungen in Form von Inhouse-Seminaren unterstützt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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